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   KG, 01.03.2011 - 1 W 57/11   

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https://dejure.org/2011,5874
KG, 01.03.2011 - 1 W 57/11 (https://dejure.org/2011,5874)
KG, Entscheidung vom 01.03.2011 - 1 W 57/11 (https://dejure.org/2011,5874)
KG, Entscheidung vom 01. März 2011 - 1 W 57/11 (https://dejure.org/2011,5874)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 12 WoEigG, § 18 Abs 1 GBO
    Wohnungseigentumsrecht: Erfordernis der Verwalterzustimmung bei Veräußerung an einen rechtskräftig geschiedenen Ehegatten

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 12
    Reichweite eines Zustimmungserfordernisses i. S. v. § 12 WEG; Ausnahme ("Veräußerung an Ehegatten") gilt nicht für Veräußerungen nach rechtskräftiger Scheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang eines Zustimmungserfordernisses zur Veräußerung von Wohnungseigentum

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erfordernis der Verwalterzustimmung bei Veräußerung eines Miteigentumsanteils an geschiedenen Ehegatten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum an geschiedenen Ehegatten; ideeller Miteigentumsanteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 12
    Umfang eines Zustimmungserfordernisses zur Veräußerung von Wohnungseigentum

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Umfang des Zustimmungserfordernisses des § 12 WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile: Wenn Mieter und Eigentümer die Hausverwaltung verklagen

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verwalterzustimmung bei Anteilsübertragung

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Bei Veräußerung einer Eigentumswohnung an Wohnungseigentümer und geschiedenen Ehegatten ist Zustimmung des Verwalters erforderlich

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Miteigentumsanteilen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnungsveräußerung an Ex-Ehepartner ist Veräußerung an Ehepartner nicht gleichgestellt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnungsveräußerung an Ex-Ehepartner ist Veräußerung an Ehepartner nicht gleichgestellt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmung des Verwalters zur Übertragung eines ideellen Miteigentumsanteils an Ex-Ehegatten nötig? (IMR 2011, 199)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Mitte - 242 PK 19232N-8
  • KG, 01.03.2011 - 1 W 57/11

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 718
  • NZM 2012, 317
  • Rpfleger 2011, 431
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 28.05.1996 - 1 W 7520/95

    Auflassung aufgrund Scheidungsvereinbarung

    Auszug aus KG, 01.03.2011 - 1 W 57/11
    Ein Ausnahmetatbestand, für den nach dem Inhalt des Sondereigentums die Verwalterzustimmung hier nicht erforderlich wäre, ist nicht gegeben; insbesondere sind die Beteiligten weder Ehegatten, noch waren sie es zum Zeitpunkt der Auflassung oder der zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vereinbarung (vgl. zu diesen Konstellationen OLG Schleswig, NJW-RR 1993, 1103; Senat, NJW-RR 1997, 78).

    Dem steht nicht die Entscheidung des Senats vom 28. Mai 1996 (NJW-RR 1997, 78, 79) entgegen.

  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus KG, 01.03.2011 - 1 W 57/11
    § 12 WEG soll zwar den Wohnungseigentümern (auch) die Möglichkeit eines Schutzes gegen das Eindringen unerwünschter Personen in ihre Gemeinschaft gewähren (BGHZ 37, 203), ist auf die Zielrichtung gegen außenstehende Dritte jedoch nicht beschränkt.
  • BayObLG, 09.03.1977 - BReg. 2 Z 79/76

    Wohnungseigentum; Eigentum; Wohnanlage; Hobbyraum; Veräußerung; Zustimmung;

    Auszug aus KG, 01.03.2011 - 1 W 57/11
    Das Zustimmungserfordernis gemäß § 12 WEG für Veräußerungen erfasst, falls es ohne nähere Einschränkung vereinbart ist, nach allgemeiner Ansicht auch die nur teilweise Veräußerung des Wohnungs- oder Teileigentums in Form eines ideellen Miteigentumsanteils (OLG Celle, Rpfleger 1974, 438; Grziwotz in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 6; Hogenschurz in Timme, WEG, § 12 Rdn. 17) und die Veräußerung an einen Erwerber, der bereits Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist (BayObLGZ 1977, 40; OLG Celle a.a.O., Senat, OLGZ 1978, 296; Grziwotz a.a.O. Rdn. 9; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 12 Rdn. 17; Lüke in Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 12 Rdn. 2).
  • OLG Schleswig, 14.06.1993 - 2 W 66/93

    Verwalterzustimmung, Veräußerung an Ehegatten

    Auszug aus KG, 01.03.2011 - 1 W 57/11
    Ein Ausnahmetatbestand, für den nach dem Inhalt des Sondereigentums die Verwalterzustimmung hier nicht erforderlich wäre, ist nicht gegeben; insbesondere sind die Beteiligten weder Ehegatten, noch waren sie es zum Zeitpunkt der Auflassung oder der zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vereinbarung (vgl. zu diesen Konstellationen OLG Schleswig, NJW-RR 1993, 1103; Senat, NJW-RR 1997, 78).
  • KG, 20.06.1978 - 1 W 31/78
    Auszug aus KG, 01.03.2011 - 1 W 57/11
    Das Zustimmungserfordernis gemäß § 12 WEG für Veräußerungen erfasst, falls es ohne nähere Einschränkung vereinbart ist, nach allgemeiner Ansicht auch die nur teilweise Veräußerung des Wohnungs- oder Teileigentums in Form eines ideellen Miteigentumsanteils (OLG Celle, Rpfleger 1974, 438; Grziwotz in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 6; Hogenschurz in Timme, WEG, § 12 Rdn. 17) und die Veräußerung an einen Erwerber, der bereits Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist (BayObLGZ 1977, 40; OLG Celle a.a.O., Senat, OLGZ 1978, 296; Grziwotz a.a.O. Rdn. 9; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 12 Rdn. 17; Lüke in Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 12 Rdn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2012 - 14 Wx 30/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung durch den Verwalter bei Übertragung

    Dies gilt auch bei der Veräußerung an einen unzuverlässigen Erwerber, der bereits Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, weil dieser mit dem Hinzuerwerb weiterer Miteigentumsanteile zusätzliche Lasten- und Kostentragungspflichten übernimmt und erweiterten Einfluß auf die Beschlußfähigkeit und auf Abstimmungsergebnisse gewinnt (BayObLG Rpfl 1977, 173; KG MDR 2011, 718; Staudinger/Kreuzer, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2005, WEG § 12 Rn 18).
  • OLG Nürnberg, 31.08.2015 - 15 W 788/15

    Wohnungseigentum: Veräußerungszustimmung und "Verwandtenprivileg" bei Veräußerung

    Das Zustimmungserfordernis nach § 12 Abs. 1 WEG wird grundsätzlich auch dann ausgelöst, wenn der Erwerber als Miterbe bereits der Wohnungseigentümergemeinschaft angehört (im Anschluss an BayObLG Rpfleger 1982, 177; KG MDR 2011, 718; OLG Karlsruhe ZWE 2012, 490).

    Dies gilt auch bei der Veräußerung an einen unzuverlässigen Erwerber, der bereits Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, weil dieser mit dem Hinzuerwerb weiterer Miteigentumsanteile zusätzliche Lasten- und Kostentragungspflichten übernimmt und erweiterten Einfluss auf die Beschlussfähigkeit und auf Abstimmungsergebnisse gewinnt (BayObLG Rpfleger 1982, 177; KG MDR 2011, 718 Rn. 5 nach juris; OLG Karlsruhe ZWE 2012, 490 Rn. 5).

    In Übereinstimmung mit dem dargelegten Sinn und Zweck der vereinbarten Verfügungsbeschränkung wird somit durch die rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums das Zustimmungserfordernis grundsätzlich auch dann ausgelöst, wenn der Erwerber als Miterbe bereits der Wohnungseigentümergemeinschaft angehört (BayObLG Rpfleger 1982, 177; KG MDR 2011, 718 Rn. 5 nach juris; OLG Karlsruhe ZWE 2012, 490 Rn. 5 und - zu Ausnahmen - Rn. 7 nach juris).

  • KG, 20.05.2014 - 1 W 234/14

    Grundbuchverfahrensrecht: Nachweis des Vorliegens einer Ausnahme vom

    Es bedarf eines aktuellen Nachweises, weil der Ausnahmetatbestand nach einer Scheidung der Ehe grundsätzlich nicht mehr erfüllt ist (vgl. Senat, NZM 2012, 317; NJW-RR 1997, 78).
  • KG, 14.06.2016 - 1 W 166/16

    Veräußerung von Wohneigentum einer GbR an einen Gesellschafter: Erfordernis der

    Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn die Veräußerung eines Wohnungseigentums ihren Schwerpunkt nicht in der persönlichen Beziehung zwischen Veräußerer und Erwerber hat, sondern gerade darin, das Wohnungseigentum wirtschaftlich zu verwerten (Senat, Beschluss vom 1. März 2011 - 1 W 57/11 - MDR 2011, 718, 719).
  • KG, 18.10.2011 - 1 W 566/11

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Erfordernis der

    Zum anderen spricht die verwandtschaftliche Beziehung bzw. die Ehe dafür, dass der Veräußerer an diese Personen nicht nur aus finanziellen Gründen veräußert, sondern ihnen Vertrauen entgegenbringt und sie für zuverlässige künftige Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft hält (Senat, MDR 11, 718).
  • KG, 18.10.2011 - 1 W 571/11

    GbR aus Verwandten ist selbst keine Verwandte!

    Zum anderen spricht die verwandtschaftliche Beziehung bzw. die Ehe dafür, dass der Veräußerer an diese Personen nicht nur aus finanziellen Gründen veräußert, sondern ihnen Vertrauen entgegenbringt und sie für zuverlässige künftige Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft hält (Senat, MDR 11, 718).
  • KG, 18.10.2011 - 1 W 569/11

    GbR aus Verwandten ist selbst keine Verwandte!

    Zum anderen spricht die verwandtschaftliche Beziehung bzw. die Ehe dafür, dass der Veräußerer an diese Personen nicht nur aus finanziellen Gründen veräußert, sondern ihnen Vertrauen entgegenbringt und sie für zuverlässige künftige Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft hält (Senat, MDR 11, 718).
  • KG, 18.10.2011 - 1 W 570/11

    GbR aus Verwandten ist selbst keine Verwandte!

    Zum anderen spricht die verwandtschaftliche Beziehung bzw. die Ehe dafür, dass der Veräußerer an diese Personen nicht nur aus finanziellen Gründen veräußert, sondern ihnen Vertrauen entgegenbringt und sie für zuverlässige künftige Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft hält (Senat, MDR 11, 718).
  • KG, 18.10.2011 - 1 W 568/11

    GbR aus Verwandten ist selbst keine Verwandte!

    Zum anderen spricht die verwandtschaftliche Beziehung bzw. die Ehe dafür, dass der Veräußerer an diese Personen nicht nur aus finanziellen Gründen veräußert, sondern ihnen Vertrauen entgegenbringt und sie für zuverlässige künftige Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft hält (Senat, MDR 11, 718).
  • KG, 18.10.2011 - 1 W 567/11

    GbR aus Verwandten ist selbst keine Verwandte!

    Zum anderen spricht die verwandtschaftliche Beziehung bzw. die Ehe dafür, dass der Veräußerer an diese Personen nicht nur aus finanziellen Gründen veräußert, sondern ihnen Vertrauen entgegenbringt und sie für zuverlässige künftige Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft hält (Senat, MDR 11, 718).
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